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   OLG Hamm, 16.06.2017 - I-15 W 474/16   

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https://dejure.org/2017,35568
OLG Hamm, 16.06.2017 - I-15 W 474/16 (https://dejure.org/2017,35568)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.2017 - I-15 W 474/16 (https://dejure.org/2017,35568)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 2017 - I-15 W 474/16 (https://dejure.org/2017,35568)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung von Sondernutzungsrechten an Stellplätzen in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 10 Abs. 3
    Gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten durch im Zeitpunkt der Zuordnung teilenden Wohnungseigentümer als Mitglied der WEG

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Antrag auf Zuschreibung eines Kraftfahrzeugstellplatzes zu einer Wohnung im Wohnungsgrundbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 3
    Gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten

  • rechtsportal.de

    WEG § 10 Abs. 3
    Anforderungen an die Begründung von Sondernutzungsrechten an Stellplätzen in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf ein ausscheidender Eigentümer Sondernutzungsrechte begründen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begründung von Sondernutzungsrechten durch einen teilenden Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuweisung von Sondernutzungsrechten nach Ausscheiden des Zuweisungsberechtigten (IMR 2017, 509)

Verfahrensgang

  • AG Arnsberg - NH-11598
  • OLG Hamm, 16.06.2017 - I-15 W 474/16

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1294
  • DNotZ 2018, 225
  • NZM 2019, 98
  • FGPrax 2018, 11
  • ZMR 2018, 59
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2017 - 15 W 474/16
    Auch eine solche Gestaltung wird überwiegend für zulässig erachtet (BayObLGZ 1985, 378; OLG Stuttgart, MittBayNot 2013, 306 - 308; Justiz 2002, 408; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Auflage, Rdnr. 2913 a mit weiteren Nachweisen in Fußnote 175; Bauer/von Oefele Grundbuchordnung, 3. Auflage, AT V 146).

    Die in der Teilungserklärung nebst Nachtrag getroffenen Regelungen wirken über § 10 Abs. 3 WEG auch gegenüber Sonderrechtsnachfolgern anderer Wohnungs- und Teileigentümer (vgl. BayObLGZ 1985, 378).

    Denn der Ausschluss aller nicht begünstigten Wohnungseigentümer vom Mitgebrauch wird in der hier gewählten Gestaltung bereits durch die Teilungserklärung seinem ganzen Inhalt nach begründet (BayObLGZ 1985, 378; OLG Stuttgart, MittBayNot 2013, 306 - 308).

  • OLG Stuttgart, 11.05.2012 - 8 W 164/11

    Wohnungseigentums- und Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2017 - 15 W 474/16
    Auch eine solche Gestaltung wird überwiegend für zulässig erachtet (BayObLGZ 1985, 378; OLG Stuttgart, MittBayNot 2013, 306 - 308; Justiz 2002, 408; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Auflage, Rdnr. 2913 a mit weiteren Nachweisen in Fußnote 175; Bauer/von Oefele Grundbuchordnung, 3. Auflage, AT V 146).

    Denn der Ausschluss aller nicht begünstigten Wohnungseigentümer vom Mitgebrauch wird in der hier gewählten Gestaltung bereits durch die Teilungserklärung seinem ganzen Inhalt nach begründet (BayObLGZ 1985, 378; OLG Stuttgart, MittBayNot 2013, 306 - 308).

    Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur soll bei der vorliegend gewählten Gestaltungsmöglichkeit der sog. "gestreckten Begründung von Sondernutzungsrechten durch aufschiebend bedingte Zuordnung" - anders als im Falle der gestreckten Begründung von Sondernutzungsrechten bei anfänglichem Ausschluss aller Eigentümer (vgl. BGH NJW 2012, 676 f) - die Zuweisungsbefugnis unabhängig von der Stellung als teilender Eigentümer bestehen; sie soll in diesem Fall vom teilenden Eigentümer auch noch nach seinem Ausscheiden aus der Gemeinschaft vorgenommen werden können (vgl. OLG Frankfurt MittBayNot 2017, 48 - 51 sowie 252 - 257; OLG Stuttgart MittBayNot 2013, 306 - 308; LG München MittBayNot 2004, 366 f; Niedenführ/ Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 13 Rdnr. 39; Häublein MittBayNot 2012, 382, 383; Schneider ZWE 2012, 171, 172).

  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2017 - 15 W 474/16
    Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur soll bei der vorliegend gewählten Gestaltungsmöglichkeit der sog. "gestreckten Begründung von Sondernutzungsrechten durch aufschiebend bedingte Zuordnung" - anders als im Falle der gestreckten Begründung von Sondernutzungsrechten bei anfänglichem Ausschluss aller Eigentümer (vgl. BGH NJW 2012, 676 f) - die Zuweisungsbefugnis unabhängig von der Stellung als teilender Eigentümer bestehen; sie soll in diesem Fall vom teilenden Eigentümer auch noch nach seinem Ausscheiden aus der Gemeinschaft vorgenommen werden können (vgl. OLG Frankfurt MittBayNot 2017, 48 - 51 sowie 252 - 257; OLG Stuttgart MittBayNot 2013, 306 - 308; LG München MittBayNot 2004, 366 f; Niedenführ/ Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 13 Rdnr. 39; Häublein MittBayNot 2012, 382, 383; Schneider ZWE 2012, 171, 172).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2015 - 20 W 54/15

    Grundbuch: Keine Berichtigung von nicht zugeordnetem Sondernutzungsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2017 - 15 W 474/16
    Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur soll bei der vorliegend gewählten Gestaltungsmöglichkeit der sog. "gestreckten Begründung von Sondernutzungsrechten durch aufschiebend bedingte Zuordnung" - anders als im Falle der gestreckten Begründung von Sondernutzungsrechten bei anfänglichem Ausschluss aller Eigentümer (vgl. BGH NJW 2012, 676 f) - die Zuweisungsbefugnis unabhängig von der Stellung als teilender Eigentümer bestehen; sie soll in diesem Fall vom teilenden Eigentümer auch noch nach seinem Ausscheiden aus der Gemeinschaft vorgenommen werden können (vgl. OLG Frankfurt MittBayNot 2017, 48 - 51 sowie 252 - 257; OLG Stuttgart MittBayNot 2013, 306 - 308; LG München MittBayNot 2004, 366 f; Niedenführ/ Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 13 Rdnr. 39; Häublein MittBayNot 2012, 382, 383; Schneider ZWE 2012, 171, 172).
  • LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03

    Zuweisungsbefugnis des Bauträgers auch nach Veräußerung sämtlicher Einheiten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2017 - 15 W 474/16
    Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur soll bei der vorliegend gewählten Gestaltungsmöglichkeit der sog. "gestreckten Begründung von Sondernutzungsrechten durch aufschiebend bedingte Zuordnung" - anders als im Falle der gestreckten Begründung von Sondernutzungsrechten bei anfänglichem Ausschluss aller Eigentümer (vgl. BGH NJW 2012, 676 f) - die Zuweisungsbefugnis unabhängig von der Stellung als teilender Eigentümer bestehen; sie soll in diesem Fall vom teilenden Eigentümer auch noch nach seinem Ausscheiden aus der Gemeinschaft vorgenommen werden können (vgl. OLG Frankfurt MittBayNot 2017, 48 - 51 sowie 252 - 257; OLG Stuttgart MittBayNot 2013, 306 - 308; LG München MittBayNot 2004, 366 f; Niedenführ/ Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 13 Rdnr. 39; Häublein MittBayNot 2012, 382, 383; Schneider ZWE 2012, 171, 172).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2024 - 14 W 104/23

    Zur Fortwirkung der Bewilligungsberechtigung des teilenden Eigentümers bei der

    Die Bewilligung der übrigen Miteigentümer nebst der dinglich Berechtigten ist zur Eintragung des Sondernutzungsrechts nicht erforderlich, weil der Inhalt ihres Rechts durch die Zuweisung des teilenden Eigentümers nicht mehr berührt wird (vgl. Hügel/Elzer, a. a. O., § 10 WEG Rn. 135; Schöner/Stöber, a. a.O., Rn. 2913a; KG, Beschluss vom 07.02.2023 - 1 W 213/22, Rn. 3, juris; OLG München, Beschluss vom 22.12.2017 - 34 Wx 139/17, Rn. 29, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 16.06.2017 - 15 W 474/16, Rn. 9, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.2016 - 20 W 70/15, Rn. 40, juris; OLG München, Beschluss vom 10.04.2013 - 34 Wx 31/13, Rn. 19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2012 - 8 W 164/11, Rn. 16, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.1992 - 3 Wx 110/92, ZMR 1993, 179, 180; BayObLG, Beschluss vom 08.11.1985 - BReg …

    Deswegen ist es unerheblich, dass der Eintragungsantrag dem Grundbuchamt erst am 04.02.2022 zuging (vgl. im Ergebnis: OLG Hamm, Beschluss vom 16.06.2017 - 15 W 474/16, Rn. 14, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.1992 - 3 Wx 110/92, ZMR 1993, 179, 181).

  • OLG Saarbrücken, 06.03.2018 - 5 W 17/18

    Wohnungsgrundbuchsache: Erforderlichkeit der Bewilligung sämtlicher

    Die von den Antragstellern im Rahmen ihrer Stellungnahme vorgelegte Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 16. Juni 2017 - 15 W 474/16, MDR 2017, 1294) betreffe eine andere Fallkonstellation und sei daher nicht einschlägig (Bl. 196 f. d.A.).

    Eine solche Regelung in der Teilungserklärung bewirkt nämlich, dass die Wohnungseigentümer bis auf den durch die Zuordnungserklärung Begünstigten mit Eintritt der Bedingung vom Mitgebrauch des betreffenden gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen sind (§ 158 Abs. 1 BGB; vgl. OLG München, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - 34 Wx 139/17, juris; OLG Frankfurt, ZWE 2017, 87; OLG Hamm, MDR 2017, 1294; OLG Stuttgart, ZMR 2012, 715; BayObLG …

    Die von den Antragstellern eingewandte und auch mit ihrer Beschwerde erneut in Bezug genommene Entscheidung des OLG Hamm (MDR 2017, 1294) ist, wie das Amtsgericht zu Recht angenommen hat, unter diesen Umständen nicht einschlägig.

  • KG, 07.02.2023 - 1 W 213/22

    Voraussetzungen einer Eintragung eines Sondernutzungsrechts als Inhalt des

    Für die sog. gestreckte Begründung eines Sondernutzungsrechts genügt es, dass die Zuordnungs-/Bewilligungserklärung des in der Teilungserklärung ermächtigten Eigentümers durch Zugang beim Grundbuchamt wirksam geworden ist, als er noch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft war (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2017 - 15 W 474/16, DNotZ 2018, 225).

    Es reicht aus, dass sie ihr Zuweisungsrecht noch zuvor durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt ausgeübt hat (vgl. OLG Hamm, DNotZ 2018, 225).

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 3 Wx 69/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    Gestützt auf die Erwägung, dass der teilende Eigentümer in dieser Gestaltungsvariante gerade nicht persönlich sondernutzungsberechtigt, sondern nur zuweisungsberechtigt ist, wird teilweise die Auffassung vertreten, dass die Zuweisungsbefugnis unabhängig von der Stellung als Eigentümer besteht und deshalb auch noch nach dem Ausscheiden aus der Gemeinschaft oder von einem bevollmächtigten Verwalter wahrgenommen werden kann (für den ausgeschiedenen Eigentümer: OLG Frankfurt ZWE 2016, 171 f.; OLG Stuttgart ZWE 2012, 488 f.; für den Verwalter: OLG Frankfurt ZWE 2017, 87 ff. für den Verwalter; vgl. zum Streit auch OLG Hamm ZWE 2017, 445; BeckOK WEG/Müller, Maximilian A., a.a.O., § 15 Rn. 344 ff.; Lafontaine in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, a.a.O., § 13 WEG Rn. 145; Francastel, a.a.O., S. 410).
  • OLG Zweibrücken, 27.10.2021 - 3 W 52/21

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Zustimmung sämtlicher

    Der Senat lässt gemäß § 78 Abs. 2 GBO mit Blick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. Juni 2017, Az.: 15 W 474/16, zit. n. Juris, die Rechtsbeschwerde zu.
  • OLG Koblenz, 27.10.2021 - 3 W 52/21

    Eintragung eines durch Teilungserklärung begründeten, bisher aber nicht gebuchten

    Der Senat lässt gemäß § 78 Abs. 2 GBO mit Blick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. Juni 2017, Az.: 15 W 474/16, zit. n. Juris, die Rechtsbeschwerde zu.
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